Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2009 - 5 B 593/09 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Pressemitteilung)
Aufzug der "Bürgerbewegung pro NRW" am 9. Mai 2009 zur Moschee in Köln-Ehrenfeld bleibt verboten
Verfahrensgang
- VG Köln, 05.05.2009 - 20 L 650/09
- VG Köln, 06.05.2009 - 20 L 650/09
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2009 - 5 B 593/09
Wird zitiert von ...
- VG Köln, 29.10.2009 - 20 K 2749/09
Rechtmäßigkeit des Verbotes eines angemeldeten Aufzuges mit Kundgebungen
Den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat die erkennende Kammer mit Beschluss vom 05.05.2009 - 20 L 650/09 - abgelehnt, die hiergegen eingelegte Beschwerde der Klägerin hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 08.05.2009 - 5 B 593/09 - zurückgewiesen; das Bundesverfassungsgericht hat den daraufhin von der Klägerin gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen das Versammlungsverbot, mit Beschluss vom 08.05.2009 - 1 BvR 1117/09 - abgelehnt.Zur Begründung wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen in dem Beschluss der Kammer vom 05.05.2009 im Verfahren 20 L 650/09 sowie den im Beschwerdeverfahren ergangenen Beschluss des OVG NRW vom 08.05.2009 - 5 B 593/09 - verwiesen.